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   BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96   

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https://dejure.org/1997,9942
BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96 (https://dejure.org/1997,9942)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 2Z BR 121/96 (https://dejure.org/1997,9942)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1997 - 2Z BR 121/96 (https://dejure.org/1997,9942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsverfahren; Teilentscheidung, Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; ZPO § 301 § 321
    Keine Urteilsergänzung bei fehlender Erwähnung eines Antrags - Beschwer bei versehentlicher oder unzulässiger Teilentscheidung - Außerordentliche Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96
    Die Antragsteller beantragten, diesen Beschluß für ungültig zu erklären; der Antrag ist rechtskräftig abgewiesen (vgl. Senatsbeschluß vom 18.3.1997, 2Z BR 98/96 = LG München II 2 T 1671/96 = AG Garmisch-Partenkirchen UR II 214/94).

    Der Senat hat zudem begründeten Anlaß anzunehmen, daß der auf Zahlung von 1.600 DM gerichtete Antrag nur den Zweck verfolgte, im Falle der Abweisung der übrigen Anträge auf jeden Fall die für ein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen; einen entsprechenden Antrag gegen die weitere Beteiligte haben die Antragsteller auch in dem Verfahren 2Z BR 98/96 gestellt.

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Rechtsbehelf auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt; die Voraussetzungen dafür sind allenfalls dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 121, 397, 399 m.w.N.; 131, 185, 188; BayObLG WuM 1996, 375 ).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Rechtsbehelf auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt; die Voraussetzungen dafür sind allenfalls dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 121, 397, 399 m.w.N.; 131, 185, 188; BayObLG WuM 1996, 375 ).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95

    Berechnung der durch ein Teilurteil geschaffenen Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96
    Die durch eine solche Entscheidung geschaffene Beschwer ist in diesem Falle allein nach dem durch das Teilurteil entschiedenen Teil des Verfahrensgegenstands zu bemessen (BGH NJW 1996, 3216 f.); sie übersteigt wie bereits ausgeführt für die Antragsteller die Grenze von 1.500 DM nicht.
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96

    Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Rechtsbehelf auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt; die Voraussetzungen dafür sind allenfalls dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 121, 397, 399 m.w.N.; 131, 185, 188; BayObLG WuM 1996, 375 ).
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